Wohnungsöffnung

Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr

Weil laut einem Nachbarn aus dem gekippten Fenster der Wohnung seit ca. drei Tagen Musik hörbar war und man die dort wohnende Person auch nicht mehr gesehen hatte, rief dieser die Polizei.
Auf Klingeln und Klopfen der zum Einsatzort gerufenen Streife öffnete niemand die Wohnung, es war jedoch das Licht an und die Musik war immer noch zu hören, so dass die Beamten die Feuerwehr zur Wohnungsöffnung anforderten. Mittels Sperrwerkzeugsatz ging man daran die Wohnungseingangstüre zu öffnen. Parallel konnten wir aber durch ein offenes Fenster schneller in die Wohnung gelangen und öffneten den Polizisten die unbeschädigte Türe von innen. Es konnte jedoch keine Person in der Wohnung aufgefunden werden. Ein noch laufender elektrischer Föhn wurde ausgeschaltet und dann die Wohnung der Polizei übergeben. Diese zog die Wohnungstüre hinter sich zu und suchte in der unmittelbaren Umgebung erfolglos nach der Person.