Wohnungsöffnung

Wohnungsöffnung bei akuter Gefahr

Alarmierung zu einer Akuten Wohnungsöffnung. Am Anfang herrschte Verwirrung um welche Wohnung es sich genau handelte. Nach Rückfrage bei der ILS konnte uns das Stockwerk und der Name mitgeteilt werden. Die Betroffene Wohnung wurde dann aber von der Bewohnerin selbstständig geöffnet somit war für uns kein eingreifen notwendig. Die Betreuung und die weitere Klärung des Sachverhalts übernahm der Rettungsdienst bzw. die Polizei.